Mietbestimmungen

Mietbestimmungen

Mietvertrag über Geräte- und Baumaschinen

zwischen 
_________________________________, wohnhaft in ______________________________________________ im Folgenden "Mieter" genannt, 
und 
AUROBA Geräte- und Baumaschinenverleih, GaLa-Bau Alexander Ullrich, Drei Morgen 23, 74749 Rosenberg im Folgenden "Vermieter" genannt, wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:
 
Gegenstand des Vertrages

Der Vermieter vermietet dem Mieter folgende Baumaschinen:

[Gerät 1] ____________________________________________ 
[Gerät 2] ____________________________________________

[Gerät 3] ____________________________________________
[Gerät 4] ____________________________________________

[Gerät 5] ____________________________________________ 
[Gerät 6] ____________________________________________


Die Baumaschinen befinden sich in einem einwandfreien Zustand und sind betriebsbereit.


Ergänzung: ______________________________________________________________________________________________________________


Mietdauer

Die Mietdauer beginnt am _________________ und endet am _________________ .

Eine Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter ist beim Vermieter anzufragen und nicht verpflichtend.


Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis beträgt insgesamt __________ und ist spätestens bis zum Tag des Mietendes auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder vorab an den Vermieter zu entrichten.
 
Kaution

Die Höhe der Kaution beträgt __________. Diese Kaution muss vor der Übergabe des Mietobjekts in Bar beim Vermieter hiterlegt werden. Diese wird nach Übergabe der Mietgegenstände an den Vermieter zurückerstattet, sofern alle Mietbedingungen eingehalten wurden und keine Schäden an den Mietobjekten entstanden sind. Etwaige Schäden oder unvollständige Rückgabe des Mietobjekts können mit der Kaution verrechnet werden.


Pflichten des Vermieters/Mieters

Der Vermieter verpflichtet sich den Mieter über die Funktionsweise und den sachgerechten Gebrauch aufzuklären. Dies wird mit den Unterschriften beider Parteien bestätigt.

Der Mieter verpflichtet sich, die Baumaschinen pfleglich und fachgerecht zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu benutzen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Baumaschinen ausschließlich von sachkundigen Personen bedient werden.

Der Mieter ist verpflichtet, die Baumaschinen in demselben Zustand zurückzugeben, wie er sie erhalten hat, gereinigt, ggf. vollgetankt (Super E5) und vollfunktionsfähig.


Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die er während der Mietzeit an den Baumaschinen, Personen oder anderen Gegenständen verursacht. Der Mieter erklärt, dass er hierzu eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

 

Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere bei grobem Fehlverhalten des Mieters oder technischem Versagen der Baumaschinen vor der Vermietung vor.

 

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Dieser Mietvertrag über Baumaschinen wird in zwei Ausfertigungen erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.

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