Mietbestimmungen

Mietvertrag über Geräte- und Baumaschinen

zwischen
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im Folgenden "Mieter" genannt, und
AUROBA Geräte- und Baumaschinenverleih, GaLa-Bau Alexander Ullrich, Drei Morgen 23, 74749 Rosenberg im Folgenden "Vermieter" genannt, wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:

Gegenstand des Vertrages

Der Vermieter vermietet dem Mieter folgende Baumaschinen:

[Gerät 1] __________________________________  [Gerät 4] __________________________________

[Gerät 2] __________________________________  [Gerät 5] __________________________________

[Gerät 3] __________________________________  [Gerät 6] __________________________________

Die Baumaschinen befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und sind betriebsbereit.

Ergänzung: __________________________________________________________________________


Mietdauer

Die Mietdauer beginnt am _______________ um __________ Uhr und endet voraussichtlich am ______________

Eine Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter ist beim Vermieter anzufragen und nicht verpflichtend. Erfolgt eine spätere Rückgabe, erhöht sich die Mietdauer pro vollen Miettag. (Bei Baggermiete, Stunden laut Uhr: ____________)


Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist spätestens bis zum Tag des Mietendes auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder vorab an den Vermieter zu entrichten. Gerät der Mieter mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Zahlungsrückstand, steht uns das Recht zu, die Mietsache sofort heraus zu verlangen und auf die Kosten des Mieters abzuholen. Dasselbe gilt, wenn der Mieter in Vermögensverfall gerät, die Mietsache vertragswidrig benutzt oder der begründete Verdacht besteht, dass er seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann oder wird. Bei verspäteter Rückgabe können Mahnkosten un Verzugszinsen gefordert werden.

Kaution

Die Höhe der Kaution beträgt __________. Diese Kaution muss vor der Übergabe des Mietobjekts in Bar beim Vermieter hiterlegt werden. Diese wird nach Übergabe der Mietgegenstände an den Vermieter zurückerstattet, sofern alle Mietbedingungen eingehalten wurden und keine Schäden an den Mietobjekten entstanden sind. Etwaige Schäden oder unvollständige Rückgabe des Mietobjekts können mit der Kaution verrechnet werden.


Ort, Datum:                        Rosenberg, ___________________


Unterschrift Vermieter:      _____________________________


Unterschrift Mieter:            _____________________________


Pflichten des Vermieters/Mieters

Der Vermieter verpflichtet sich den Mieter über die Funktionsweise und den sachgerechten Gebrauch aufzuklären. Das beinhaltet auch, dass das Mietobjekt bei der Übergabe vollständig in Takt ist. Dies wird mit den Unterschriften beider Parteien bestätigt. Die Kaution wird nach Rückgabe und Überprüfung dem Mieter zurückgegeben.


Der Mieter kann die Mietsache vor oder bei der Abholung oder bei Lieferung besichtigen. Macht er davon keinen Gebrauch, so gelten Mängel der Mietsache, die bei einer sorgfältigen Besichtigung erkennbar gewesen als anerkannt.


Der Mieter verpflichtet sich, die Baumaschinen pfleglich und fachgerecht zu behandeln sowie gemäß seiner Bestimmung zu benutzen. Er hat dafür zu sorgen, dass die (Bau-) Maschinen ausschließlich von sachkundigen Personen bedient werden.


Der Mieter ist verpflichtet, die Baumaschinen in demselben Zustand zurückzugeben, wie er sie erhalten hat, gereinigt, ggf. vollgetankt (Super E5 / Diesel) und vollfunktionsfähig. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter einen Rückbehalt der Kaution als Reinigungs- und Tankpauschale einbehalten.

Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die er während der Mietzeit an den Baumaschinen, Personen oder anderen Gegenständen verursacht. Der Mieter erklärt, dass er hierzu eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen sowie für Schäden die durch die Nutzung Dritten gegenüber entstehen.

Reparaturaufwand für Behebung von Beschädigungen durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter trägt ebenfalls die Folgekosten, wenn die Maschinen auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder an anderen Orten als vorgesehen liegen bleiben. Außerdem haftet der Vermieter nicht für etwaige Bauverzögerungen, die durch die Nutzung entstanden sind.


Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere bei grobem Fehlverhalten des Mieters oder technischem Versagen der Baumaschinen vor der Vermietung vor.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand 01/2025